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Galerie Tarifverbünde Schweiz

A-Welle: Kurzstreckenbillette sind bei enger Auslegung eigentlich keine Verbundfahrausweise. Sie gelten nicht für bestimmte Zonen, sondern für eine Anzahl Haltestellen und werden typischerweise nur für Bus- oder Tramstrecken ausgegeben und nicht für Bahnstrecken. Verkauft durch die Busbetriebe Aarau (BBA beim MWST-Vermerk; Teil von AAR bus+bahn).