(ch) Entschädigungen für Reisende mit Abonnementen aufgrund der COVID-19-Pandemie10.05.2020
Alliance SwissPass, die Branchenorganisation bezüglich Tarifen, Vertrieb und Sortiment der Fahrausweise des öffentlichen Verkehrs der Schweiz (250 Transportunternehmen, 17 Verkehrsverbünde), hat bekannt gegeben, wie Reisende mit Abonnementen aufgrund der COVID-19-Pandemie entschädigt werden.
Gemäss Alliance SwissPass betragen die Kulanz-Entschädigungen insgesamt mehr als 100 Millionen Franken. Aufgrund der Einschränkungen während der "Lockdown-Phase" zwischen dem 17. März und dem 10. Mai 2020 hat sich beim Personenverkehr ein Nachfragerückgang von mehr als 80 % ergeben. Gleichzeitig durfte der öffentliche Verkehr das fahrplanmässige Angebot jedoch nicht im gleichen Mass ausdünnen - Ziel war ja auch, dass diejenigen Personen die den öV noch nutzen mussten, möglichst Abstand zueinander halten konnten. Während der "Lockdown-Phase" wurden keine Sparbillette und Spartageskarten verkauft.
Die Regelungen im Einzelnen
- Besitzer und Besitzerinnen von Generalabonnementen erhalten pauschal eine Gutschrift von 15/365 des GA-Preises auf ihr SwissPass-Konto. Diese Kulanzgutschrift wird dann bei Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag des neuen GA angerechnet. Bedingung ist, dass das GA vom 17. März bis 10. Mai ununterbrochen gültig war - wobei die normale Hinterlegung nicht als Unterbruch gerechnet wird. Viele der aktuell mehr als 500'000 GA-Inhaber haben während der "Lockdown-Phase" das GA für 30 Tage (die maximale reguläre Hinterlegungszeit) hinterlegt.
- Die Gültigkeit von Jahresabonnementen (Verbund-, Strecken-, Inter- oder Modulabonnemente) wird pauschal um 15 Tage verlängert. Kulanzbedingung ist hier, dass am 10. Mai 2020 ein gültiges Abonnement vorhanden ist.
- Monatsabonnemente (Verbund-, Strecken-, Inter- oder Modulabonnemente) werden je nach Verbund resp. Produkt entweder mit CHF 15 oder 15 % des Abonnementspreises vergütet. Voraussetzung dazu ist, dass das entsprechende Abonnement am 17. März 2020 gültig war.
- Für Halbtax-Abonnemente wird keine Entschädigung entrichtet. Als Hauptargument gilt für diese Abonnemente, dass sie sich ohnehin bereits bei nur wenigen Fahrten rechnen. Ebenfalls keine spezielle Kulanzregelung gibt es für Ausflugs-Abos, seven25, Junior-Karten und Kinder-Mitfahrkarten.
Die Kulanzregelungen werden automatisch angewendet - die Reisenden brauchen nicht selbst aktiv zu werden. Einzig für übertragbare Abonnemente ist eine Kontaktaufnahme mit einer Servicestelle des öV notwendig. Die Entschädigungen sind persönlich und nicht übertragbar.