(ch) Neuer MWST-Vermerk auf Billetten01.01.2013
Am 1. Januar 2011 war das Bundesgesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer in Kraft getreten. Basierend auf diesem Gesetz wird jedem Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit in der Schweiz eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugewiesen. Diese UID wird zusammen mit den wichtigsten Identifikationsmerkmalen der Unternehmen in einem öffentlichen Register geführt und soll als alleinige Nummer bei allen Behördenkontakten angewendet werden und so eine effizientere Zusammenarbeit ermöglichen. Die UID hat das Format CHE-123.456.789.
Entsprechend der Vorgabe einer alleinigen Nummer sind daher auch die Mehrwertsteuer-Belange betroffen. Damit erkannt wird, dass es sich um eine Angabe zur Mehrwertsteuer handelt, wird hinter der UID noch "MWST" (resp. TVA in Französisch oder IVA in Italienisch) geschrieben. Im Bereich der MWST gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren bis Ende 2013, während der auch noch die alte MWST-Nummer im Format "MWST 123456" verwendet werden darf. Bei der SBB lautete der MWST-Vermerk bisher "INKL.08.00% MWST/120951 SBB". Neu wird er "INKL.08.00% CHE-102.909.703 MWST/SBB" lauten. (Aus der alten MWST-Nummer lässt sich die UID nicht ableiten.)
Der Verband öffentlicher Verkehr VöV hat für den MWST-Aufdruck auf Billetten jedoch eine Ausnahmebewilligung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragt: Aus Platzgründen auf den Billetten und aus Kostengründen für eine Anpassung aller Billettausgabegeräte und deren Software soll die neue Form auf Billetten fakultativ sein. Auf Billetten soll auch die Form "INKL.08.00% MWST/öV-Unternehmen" erlaubt sein (z.B. "INKL.08.00% MWST/SBB"). Dem Antrag wurde statt gegeben und es wurden in der letzten Zeit die ersten Systeme umgestellt.