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(ch) Tarifverbund Schaffhausen wird integraler Verbund27.05.2012

Ab 1. Juni 2012 wird der unter dem Markennamen "Flextax" auftretende Tarifverbund Schaffhausen zum integralen Tarifverbund: Neben den bisherigen Verbundabonnementen werden dann auch die Einzelbillette, Tages-, Mehrfahrtenkarten und Gruppenbillette nach dem Flextax-Zonentarif ausgegeben.

Zonen

Den bisherigen Zonennummern wurde eine "8" vorangestellt. Obwohl es neu insgesamt 13 Zonen (bisher 9) gibt, ändert sich nicht sehr viel bezüglich der benötigten Anzahl Zonen. Die Zone 833 beinhaltet nur noch den auf Schweizer Gebiet liegenden Teil. Die auch im Gebiet des Waldshuter Tarifverbunds (WTV) liegenden Zonen 838 und 848 sind neu zum Gebiet des Flextax hinzugekommen. Die ehemalige Zone 35 wurde in die Zonen 834 (in Deutschland und im Verkehrsverbund Hegau-Bodensee VHB liegend) und 835 (Schweizer Teil) aufgeteilt. Die beiden Teile haben keine durchgehenden Linien beinhaltet. Neu ist auch die Zone 821: Hier handelt es sich um den im Zürcher Verkehrsverbund ZVV liegenden Teil der ehemaligen Zone 20. Grundsätzlich liegen jetzt alle mit anderen Verbünden überlappende Gebiete in eigenen Zonen. Im Binnenverkehr innerhalb dieser speziellen Zonen werden keine Flextax-Billette ausgegeben, sondern nur diejenigen des anderen Verbunds: 821 und 847 ZVV, 834 VHB und 837, 838 und 848 WTV.

Die gegenteilige Lösung gilt für die Flextax-Zonen 820, 835 und 845, welche sich mit Zonen 50, 51 und 52 des Tarifverbund Ostschweiz ("Ostwind") überlappen. Bisher wurden im Binnenverkehr dieser Zonen ausschliesslich Ostwind-Fahrausweise verkauft (damit war innerhalb dieser Gebiete der Verbund auch schon integral). Mit der Einführung des integralen Flextax-Verbunds gilt jetzt die Regelung, dass für Fahrten innerhalb der Ostwind-Zonen 50, 51 und 52 ausschliesslich Flextax-Fahrausweise verkauft werden.

Speziell ist die Zone 821. Bei Fahrkarten und Abonnementen mit Gültigkeit in den Zonen 810 und 820 ist die Zone 821 immer eingeschlossen und wird nicht als weitere Zone berechnet. Ohne Integration der Zone 810 wird die Zone 821 nur dann unentgeltlich zur Zone 820 beigefügt, wenn es direkte Linien zwischen den entsprechenden Zonen gibt.

Sortiment und Preise

Anstelle der bisherigen Retourbillette tritt die Tageskarte. Zum Preis von zwei einzelnen Fahrten gewährt sie freie Fahrt in den entsprechenden Zonen bis am Folgetag um 05:00 Uhr. Einzelbillette bis 3 Zonen sind 60 Minuten gültig, ab 4 Zonen kann 120 Minuten innerhalb der entsprechenden Zonen gefahren werden. Auch im Flextax gilt "Raum und Zeit", d.h. wenn die Zeit reicht, darf auch wieder zurück gefahren werden - die Fahrt muss jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer beendet werden.

Bei den Abonnementen ändert sich mit dem Übergang zum integralen Verbund preislich nichts. Ebenso gibt es weiterhin die drei Preisstufen 1-2 Zonen, 3 Zonen und 4 und mehr Zonen, für die 2. Klasse jeweils zum Normalpreis, für Senioren und für Junioren sowie für die 1. Klasse nur zum Normalpreis. Jahresabonnemente kosten für 2 Zonen weiterhin das 9.5-fache und für 3 und mehr Zonen das 9-fache der Monatskarte.

Einzelbillette, Mehrfahrtenkarten, Tageskarten und Multitageskarten gibt es für 1, 2, 3, 4 oder 5 und mehr Zonen, für beide Klassen jeweils zum Normalpreis und zum ermässigten Preis. Der ermässigte Preis gilt für Inhaber von Halbtax-Abonnementen, Kinder bis 16 Jahren und (in der 2. Klasse) für Hunde. Ab 4 Zonen beträgt die Ermässigung 50 %, bei weniger Zonen ist die Ermässigung geringer. Eine Ausnahme bildet die Mehrfahrtenkarte für 1 Zone: Hier gibt es neben dem ermässigten Preis noch einen speziellen Kinderpreis (CHF 8.80 statt CHF 11.00).

Die Mehrfahrtenkarten (6 Einzelfahrten) respektive die Multitageskarten (6 Tageskarten) kosten den fünffachen Preis eines Einzelbilletts respektive der Tageskarte.

Übergangsregelungen

Die Billette zum neuen Tarif werden ab 01.06.2012 verkauft. Die bestehenden Abonnemente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf gemäss den alten Zonen. Einzelbillette, Mehrfahrten- und Tageskarten bleiben ebenfalls bis zum aufgedruckten Verfallsdatum gültig, können aber nur beim entsprechenden Verkehrsunternehmen und nicht als Verbundbillette genutzt werden. Diese Billette können aber auch pro Rata und ohne Gebühr als Anzahlung an Flextax-Fahrausweise genutzt werden.